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   BayObLG, 03.10.1989 - BReg. 1a Z 23/89   

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BayObLG, 03.10.1989 - BReg. 1a Z 23/89 (https://dejure.org/1989,3058)
BayObLG, Entscheidung vom 03.10.1989 - BReg. 1a Z 23/89 (https://dejure.org/1989,3058)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Oktober 1989 - BReg. 1a Z 23/89 (https://dejure.org/1989,3058)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für Anfechtung eines Testaments; Beweggründe für letztwillige Verfügung; Voraussetzungen einer Testierunfähigkeit; Allgemeine Gefäßsklerose mit Durchblutungsstörungen im Hirn; Pflicht zur Amtsermittlung; Anhaltspunkt für die Annahme einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 211
  • Rpfleger 1990, 55
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 03.10.1989 - BReg. 1a Z 23/89
    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Erblasserin so lange als testierfähig anzusehen ist, als nicht die Testierunfähigkeit ( § 2229 Abs. 4 BGB ) zur vollen Gewißheit des Gerichts feststeht, denn es gilt der Grundsatz, daß die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet (BayObLGZ 1982, 309/312 m.w.Nachw. und FamRZ 1988, 1099/1100; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Nach diesen Grundsätzen ist es nicht zu beanstanden, daß das Landgericht davon abgesehen hat, weitere Zeugen zu hören und die Testierfähigkeit der Erblasserin auf der Grundlage eines sonst grundsätzlich notwendigen nervenärztlichen Gutachtens (vgl. BGH FamRZ 1984, 1003/1004; BayObLGZ 1982, 309/314; BayObLGZ FamRZ 1985, 742/743 m.w.Nachw.; Rpfleger 1987, 358 LS; Palandt/Edenhofer § 2229 Anm. 7 m.w.Nachw.) zu überprüfen.

  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
    Auszug aus BayObLG, 03.10.1989 - BReg. 1a Z 23/89
    Eine Aufklärungspflicht besteht vielmehr nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung dazu Anlaß geben (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1951, 147/154 und 1979, 256/261 ff., jeweils m.w.Nachw.; Palandt/Edenhofer BGB 48. Aufl. § 2358 Anm. 1).

    In Anbetracht dessen durfte das Landgericht annehmen, daß von weiteren Beweiserhebungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten sei, und die Ermittlungen abschließen (vgl. BayObLGZ 1979, 256/262 m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88

    Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins

    Auszug aus BayObLG, 03.10.1989 - BReg. 1a Z 23/89
    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Erblasserin so lange als testierfähig anzusehen ist, als nicht die Testierunfähigkeit ( § 2229 Abs. 4 BGB ) zur vollen Gewißheit des Gerichts feststeht, denn es gilt der Grundsatz, daß die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet (BayObLGZ 1982, 309/312 m.w.Nachw. und FamRZ 1988, 1099/1100; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Vom Gericht der weiteren Beschwerde kann die Tatsachenwürdigung des Landgerichts nur dahin überprüft werden, ob es den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (BayObLG FamRZ 1988, 1099 m.w.Nachw.; ständige Rechtsprechung).

  • BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 206/82

    Begriff der Geschäftsunfähigkeit; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BayObLG, 03.10.1989 - BReg. 1a Z 23/89
    Nach diesen Grundsätzen ist es nicht zu beanstanden, daß das Landgericht davon abgesehen hat, weitere Zeugen zu hören und die Testierfähigkeit der Erblasserin auf der Grundlage eines sonst grundsätzlich notwendigen nervenärztlichen Gutachtens (vgl. BGH FamRZ 1984, 1003/1004; BayObLGZ 1982, 309/314; BayObLGZ FamRZ 1985, 742/743 m.w.Nachw.; Rpfleger 1987, 358 LS; Palandt/Edenhofer § 2229 Anm. 7 m.w.Nachw.) zu überprüfen.
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 03.10.1989 - BReg. 1a Z 23/89
    Eine Aufklärungspflicht besteht vielmehr nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung dazu Anlaß geben (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1951, 147/154 und 1979, 256/261 ff., jeweils m.w.Nachw.; Palandt/Edenhofer BGB 48. Aufl. § 2358 Anm. 1).
  • BGH, 03.05.1961 - V ZR 154/59
    Auszug aus BayObLG, 03.10.1989 - BReg. 1a Z 23/89
    Die Anfechtung gemäß § 2078 Abs. 2 BGB greift nur durch, wenn der Erblasser durch die Drohung zur letztwilligen Verfügung überhaupt oder zu einzelnen darin getroffenen Anordnungen bestimmt oder doch wesentlich mitbestimmt worden ist, wenn also der Erblasser ohne den durch die Zwangslage ausgelösten Willensmangel die Verfügung nicht getroffen hätte und damit zwischen Drohung und Verfügung ein ursächlicher Zusammenhang besteht (vgl. BGH FamRZ 1961, 364/366; BayObLGZ 1971, 147/150; BGB-RGRK/Johannsen BGB 12. Aufl. § 2078 Rn. 50; Staudinger/Otte BGB 12. Aufl. § 2078 Rn. 24 ff,; Soergel/Damrau BGB 11. Aufl. § 2078 Rn. 8).
  • BGH, 06.06.1974 - II ZR 114/72

    Bestimmung zum Abschluss eines Vertrages durch widerrechtliche Drohung -

    Auszug aus BayObLG, 03.10.1989 - BReg. 1a Z 23/89
    Bei der Frage, ob der von einer widerrechtlichen Drohung Betroffene auf Grund freier Entscheidung gehandelt oder aber bei einem Druck nachgegeben hat, handelt es sich um eine Tatfrage, deren Beurteilung und Würdigung in den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Tatsacheninstanzen fällt (vgl. BGH WM 1974, 1023 zu § 123 BGB ).
  • KG, 07.09.1999 - 1 W 4291/98

    Wirksamkeit eines (früheren) privatschriftlichen Testaments der Erblasserin auf

    Die materielle Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der genannten Voraussetzungen einschließlich des Kausalzusammenhangs zwischen Drohung und letztwilliger Verfügung trifft dabei denjenigen, der sich auf die Anfechtung beruft (vgl. BayObLG, FamRZ 1990, 211 [213] in. w. Nachw.).

    Gibt der Erblasser darin allerdings einen Beweggrund an, spricht eine tatsächliche Vermutung für die Annahme, dass dieser Grund auch der wirklich bestimmende war (vgl. BayObLGZ 1971 ,147 [149 f]; KG - 12. Zivilsenat - FarnRZ 1977, 271 [2731, BayObLG, FamRZ 1990, 211 [213] m. w. Nachw.).

  • OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 26/03

    Beweisaufnahme vor dem Beschwerdegericht im FGG -Verfahren - Berücksichtigung

    Die Frage, ob ein Erblasser bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung von Fehlvorstellungen ausgegangen ist, liegt auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BayObLG, FamRZ 1990, 211 [213]; BayObLG, FamRZ 1995, 1523 [1524]; BayObLG, FamRZ 1997, 772 [773]; BayObLG, FamRZ 1997, 1431 [1432]).
  • BayObLG, 12.11.2001 - 1Z BR 134/00

    Anfechtung der Anordnung einer Testamentsvollstreckung wegen Irrtums - ergänzende

    Dafür muss aber feststellbar sein, dass er nicht nur aus Nachlässigkeit oder Passivität oder aus sonstigen anderen Gründen, sondern bewusst den Widerruf bzw. die Abänderung unterließ (BayObLG FamRZ 1990, 211/213; OLG Köln FamRZ 1990, 1038/1040; Palandt/Edenhofer § 2078 Rn. 9).
  • OLG Saarbrücken, 28.07.2020 - 5 W 26/20

    Voraussetzungen der Entlassung eines Testamentsvollstreckers bei persönlichen

    Da die Erblasserin hier von ihrem (vermeintlichen) Irrtum über die persönliche Eignung des Beteiligten zu 1) schon zu Lebzeiten erfahren hatte, ohne dass sie daraufhin ihr Testament dementsprechend geändert hätte, wäre dieser deshalb nur dann als ursächlich anzusehen, wenn die Erblasserin durch äußere Umstände an der Änderung ihrer Verfügung gehindert gewesen wäre (vgl. BayObLG, FamRZ 1990, 211; OLG Frankfurt, FamRZ 1997, 1433).
  • BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93

    Absehen von der Einholung eines schriftvergleichenden Gutachtens über ein

    Die Frage, ob ein Erblasser bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung von Fehlvorstellungen ausgegangen ist, liegt auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 211/213).
  • OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93

    Prüfung der Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament

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  • OLG Frankfurt, 12.02.1997 - 20 W 96/95

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtum des Erblassers; Nichtänderung der

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  • BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93

    Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG

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  • OLG Köln, 28.05.1990 - 2 Wx 6/90

    Errichtung eines gemeinsamen Ehegattentestamentes ; Anfechtung eines Testaments ;

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  • OLG Hamm, 01.10.2010 - 15 Wx 216/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten der Sachverhaltsaufklärung im Abhilfeverfahren

    Denn die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit hat derjenige zu tragen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit eines Testaments beruft (BayObLGZ 1979, 256, 261; FamRZ 1990, 211, 212; KG FamRZ 2000, 912).
  • OLG München, 14.03.1995 - 25 U 5770/94

    Voraussetzungen für die Anfechtung eines Testaments

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